AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen Die Ferienhausvermietung MS Immobilien GmbH (nachstehend Ferienhausvermietung genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend ihrem Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Ferienhausvermietung
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die Ferienhausvermietung als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Ferienhausvermietung als Vertreter des BHB vornimmt. Sie bedarf keiner besonderen Form.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mehr als im Vertrag aufgeführte Personen bzw. Haustiere dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.
1.4. Die Ferienhausvermietung hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Ferienhausvermietung als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Ferienhausvermietung Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Ferienhausvermietung. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Rücktritt Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
Ferienhäuser:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Danach 90 % des Reisepreises
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,- zu zahlen.
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
3.4. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Ferienhausvermietung (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde.Sie gelten bei Ferienhäusern/-wohnungen pro Wohneinheit und Nacht. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem die Kurabgabe, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für die gebuchten Zusatzleistungen in Betracht.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Internetauftritt.
5. Bezahlung
5.1. Die Ferienhausvermietung als Inkassobevollmächtigter des BHB verlangt gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtaufenthaltspreises, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsabschluss.
5.2. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zahlungsfällig.
5.3. Verspäteter Zahlungseingang entbindet sowohl die Ferienhausvermietung als auch BHB von der Verpflichtung, das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen.
5.4. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtaufenthaltspreis sofort fällig.
6. Haftung des BHB und der Ferienhausvermietung
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Die Ferienhausvermietung haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungen haftet ausschließlich der BHB.
7. Reklamation
7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die Ferienhausvermietung gern hilfreich zur Seite.
7.2. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
7.3. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
7.4. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden zu gering wie möglich zu halten.
8. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Plön, soweit dies gesetzlich zulässig ist.